In engem Zusammenhang mit der ersten Veranstaltung planen wir den folgenden Veranstaltungskomplex „Abrechnung von Gesamtmaßnahmen“.
Die Schlussabrechnung und der rechtliche Abschluss der S+E Maßnahmen stehen zum Ende des Jahres 2021 bevor. Gerade bei diesen „Altmaßnahmen“ bieten komplexe Fragestellungen, über den Umgang mit Einnahmen über die letzten Jahrzehnte, der Einsatz von Überschüssen, Umgang mit Ausgleichsbeträgen, Verlust wichtiger Förderunterlagen etc. . Aber nicht nur die S+E Maßnahmen müssen abgerechnet werden, auch für alle anderen Städtebauförderprojekte ist eine Schlussabrechnung zu erstellen.
Auch bei dieser Netzwerktagung wollen wir auf Ihre individuellen Fragestellungen zu dem Thema „Abrechnung in der Städtebauförderung“ eingehen. Daher freuen wir uns auch zu diesem Thema über ihre Rückmeldung und möglichen Fragestellungen!
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