Abrechnung von Gesamtmaßnahmen

Dieses Jahr feiert die Städtebauförderung ihr 50 jähriges Jubiläum. Das erste zu Beginn der 1970er Jahre vom Bund aufgelegte Städtebauförderungsprogramm war das Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“. Praktisch alle saarländischen Kommune haben dieses Programm zur Weiterentwicklung ihre Stadt- und Ortskerne genutzt. So konnte in den vergangenen Jahrzehnten wirklich Gutes erreicht werden. Ein Großteil der Sanierungs- und Fördergebiete der 1. Generation besteht bis heute. 

Der Bund hat das S+E Programm bereits im Jahr 2013 für beendet erklärt und die Länder mit letztmaliger Fristsetzung zum 31.12.2022 zur Schlussabrechnung aufgefordert. Entsprechend dieser Frist soll die Schlussabrechnung der Kommunen gegenüber dem Land wiederrum bis zum 31.12.2021 vorgelegt werden.
Zusätzlich sind, entsprechend den Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuches, Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, bis spätestens bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben.

Daher haben wir es zum Anlass gewonnen zu Beginn des „großen Abrechnungsjahres“  eine Veranstaltung im Rahmen des Erfahrungsaustauschs Stadtentwicklung Saar dem Thema rechtlicher Abschluss und förderrechtliche Schlussabrechnung zu widmen. Das Thema stieß auf breite Zustimmung bei den saarländischen Kommunen.

Ganz besonders gefreut hat uns dabei die tatkräftige Unterstützung des Saarländischen Städte und Gemeindetages. Der Präsident des Saarländischen Städte und Gemeindetages Herr Herrmann Josef Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Tholey, hat unsere Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnet und auf die Dringlichkeit und Brisanz des Themas sensibilisiert. 
Aufgrund der langen Laufzeiten und der Komplexität und Vielfalt der Einzelmaßnahmen gestalten sich der rechtliche Abschluss und die förderrechtliche Schlussabrechnung oft als Herausforderungen mit vielen Fallstricken für die Kommunen. Daher haben wir versucht möglichst alle Themenbereiche des Abschlusses einer Gesamtmaßnahme abzudecken. 

Den Auftakt machte ein Vortrag über den rechtlichen Abschluss von Sanierungsgebieten, welche insbesondere die erforderlichen Schritte thematisierte. Im Anschluss daran referierte Herr Kredteck, Vorsitzender des Gutachterausschusses, Landkreis Merzig-Wadern über das komplexe Thema der Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. Den Abschluss bildete ein Vortrag von Frau Uhlig, aus dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Erstellung, Referat Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds zur Erstellung der förderrechtlichen Schlussabrechnung.

Über alle Vorträge wurde deutlich, dass eine hohe Dringlichkeit zum Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen besteht. Es wurde wurden Hinweise zum weiteren Vorgehen beim Abschluss der Gesamtmaßnahme und zur Planung der nächsten Schritte gegeben. 

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